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Probleme mit dem Aufenthaltstitel vom Indischen Ehemann

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Mein Indischen Ehemann hat die Ablehnung für das Schengen Visum bekommen und für den Aufenthaltstitel. Wir haben eine Klage beim Civil Gericht in Berlin am laufen. Hat jemanden positive oder negative Erfahrung mit gehabt.
Die ablehnung ist begründet als "verdacht auf Scheinehe". Ich, als Ehefrau, geniesse die Freizügigkeit als ich aus England komme, aber trotzdem.....
Wir möchten nur unser Leben weiter führen und nicht immer nur "auf halde" stehen. Ich kenne mein Mann seid 2006 und bin seid 2011 verheiratet!

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    Wie der vorherige Poster schon sagte, das ist eine Sache fürs Verwaltungsgericht (es geht um Einspruch gegen einen Verwaltungsakt).
    Tatsächlich hätte Ihr Mann während der ersten 3 Monate seines Aufenthalts in Deutschland keine Aufenthaltskarte beantragen müssen - es hätte gereicht, bei der Ankunft seine Anwesenheit zumelden. Erst nach 3 Monaten in Deutschland muss er sich anmelden. Dazu benötigt er nur einen gültigen Reisepass und Ihre gemeinsame Heiratsurkunde.
    Weitere Dokumente dürfen nicht verlangt werden.
    Die deutschen Behörden sollten dann ihre Entscheidung über die Ausstellung einer Aufenthaltskarte innerhalb von 6 Monaten treffen. Tun sie das nicht, so können Sie sich an die Unterstützungsdienste der EU wenden (http://europa.eu/youreurope/citizens/help/index_de.htm). Keinesfalls jedoch kann Ihr Ehemann ausgewiesen werden, wenn sein Visum abläuft, während sein Antrag noch in Bearbeitung ist.
    Mehr zum Thema: http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-for
    malities/non-eu-family-members-residence-card/index_de.htm

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